Gemeinsam für junge Menschen
Junge Menschen durchlaufen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden viele Entwicklungsschritte. Diese Zeit des Übergangs ist eine anspruchsvolle Entwicklungsphase, in der grundlegende Veränderungen stattfinden und in der Grenzen ausgetestet werden. Jugendtypisches Fehlverhalten und Verstöße gegen Gesetze sind ein Teil auf dem Weg zum Erwachsenwerden vieler junger Menschen. Das Jugendgerichtsgesetz berücksichtigt diese besondere Entwicklungszeit und stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt.
Die Kooperationspartner beteiligen sich mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren. Die Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten zusammen, um Straftaten aufzuklären, zu verfolgen und rechtliche Konsequenzen durchzusetzen. Die Jugendhilfe im Strafverfahren orientiert sich in der Arbeit an den grundsätzlichen Aufgaben und Zielen der Jugendhilfe.
Wann wird die Jugendhilfe aktiv?
Die Jugendämter sind mit der Jugendhilfe im Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und Heranwachsende, die zwischen 14 und 20 Jahre alt sind, ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren hinweg. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Kontakt aufzunehmen und die jungen Menschen sowie deren Erziehungsberechtigte zu beraten und zu prüfen, ob unterstützende pädagogische Leistungen der Jugendhilfe notwendig und geeignet sind. In die Hauptverhandlungen bringen die Mitarbeitenden ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der Beschuldigten ein und empfehlen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der jungen Menschen.
Im Haus des Jugendrechts sind die Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Heidelberg und des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis verortet. Für die jeweiligen Kontaktinformationen reicht je nach Wohnort ein Klick auf Stadtgebiet Heidelberg oder Landkreis Rhein-Neckar-Kreis.
