Die wichtigsten Infos zum Haus des Jugendrechts Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis

Die Polizei

Verfolgung von Straftaten nach Jugendstrafrecht

Die Polizei ist innerhalb des Haus des Jugendrechts in erster Linie für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Wenn Minderjährige einer Straftat verdächtigt werden, gilt das Jugendstrafrecht. Dieses unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht vor allem durch den Fokus auf Erziehung. Zudem legt das Jugendstrafrecht großen Wert darauf, dass der Staat schnell auf Straftaten reagiert, um angemessene Maßnahmen wirksam umzusetzen.
Die Polizei bearbeitet dabei alle Arten von Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden – mit Ausnahme von Fällen, die in den Zuständigkeitsbereich spezieller Fachdienststellen fallen, wie dem Staatsschutz oder der Verkehrspolizei.


Betreuung „besonders auffälliger Straftäterinnen und Straftätern“:

Besonders intensive Maßnahmen greifen bei jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern, die durch häufiges oder schwerwiegendes Fehlverhalten auffallen. Diese werden im Rahmen eines landesweit einheitlichen Programms besonders betreut, um gezielt auf sie einzuwirken.


Die Arbeit mit vermissten Jugendlichen:

Die Polizei im HdJR kümmert sich auch um die Suche und Betreuung von vermissten Jugendlichen, da deren Wohl oberste Priorität hat.


Der Zuständigkeitsbereich:

Der Zuständigkeitsbereich der Polizei im HdJR umfasst das Stadtgebiet Heidelberg sowie den östlichen Bereich des Rhein-Neckar-Kreise

Die im HdJR tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten sind speziell im Jugendstrafrecht geschult. Dies garantiert eine zügige und professionelle Bearbeitung der Fälle sowie eine enge und effektive Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Jugendhilfen im Strafverfahren